Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen KARL SPIELBERGER

Klausel 1. Anwendbarkeit

1.1.      Diese Bedingungen gelten für alle Bestellungen, Angebote, Offerten, Vereinbarungen und Verpflichtungen, die KARL SPIELBERGER eingeht, es sei denn, KARL SPIELBERGER weicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen ab.

1.2.      Im Folgenden haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung

KARL SPIELBERGER: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung AUTONAMICS B.V., mit Sitz in Amsterdam und Geschäftssitz in Zwolle, eingetragen im Niederländische Handelsregister unter der Nummer 08066538.

Kunde: jede – juristische oder natürliche Person oder mehrere gemeinsam handelnde Personen, unabhängig davon, ob es sich um juristische Personen handelt oder nicht – die mit KARL SPIELBERGER einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte, der KARL SPIELBERGER ein Angebot unterbreitet, für den KARL SPIELBERGER eine Lieferung oder Leistung erbringt, sowie deren Rechtsnachfolger.

Produkte: ein Produkt oder ein Bauteil, das zum Einbau in ein Fahrzeug bestimmt ist, sowie die dazugehörige Software, das Zubehör und/oder die Dokumentation, alles im weitesten Sinne.

Vertrag: jeder zwischen KARL SPIELBERGER und dem Kunden geschlossene Vertrag, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung eines solchen Vertrags.

1.3.      Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch die Geschäftsleitung von KARL SPIELBERGER.

1.4.      Erklärt das Gericht eine oder mehrere Bestimmungen für unanwendbar oder ungültig, gleich aus welchem Grund, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen in vollem Umfang in Kraft, und die abweichenden Bestimmungen gelten ausschließlich für den betreffenden Vertrag, in dessen Hinblick sie vereinbart wurden.

1.5.      Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, diese werden von KARL SPIELBERGER schriftlich anerkannt.

Klausel 2: Angebote/Kostenvoranschläge

2.1.      Alle Angebote, die von oder im Namen von KARL SPIELBERGER gemacht werden, einschließlich der Daten in den beigefügten Anhängen, der Preise und anderer Bedingungen, sind unverbindlich und binden KARL SPIELBERGER nicht.

2.2.      Ein von KARL SPIELBERGER unterbreitetes Angebot erlischt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nach einer Frist von zwei Wochen, wenn der Kunde das Angebot bis dahin nicht angenommen hat.

2.3.      Wird der Auftrag an KARL SPIELBERGER nicht erteilt, ist KARL SPIELBERGER berechtigt, dem Auftraggeber sämtliche Kosten, die KARL SPIELBERGER bei der Erstellung des Angebots entstanden sind, in Rechnung zu stellen.

Klausel 3: Verträge

3.1.      Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Annahme in einer von KARL SPIELBERGER unterzeichneten Vertragsbestätigung oder durch die Ausführung des Vertrages durch KARL SPIELBERGER verbindlich.

3.2.      Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist das Datum der Bestätigung des Vertrags durch KARL SPIELBERGER oder der Zeitpunkt der Ausführung des Vertrags durch KARL SPIELBERGER.

3.3.      Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie von KARL SPIELBERGER schriftlich bestätigt oder von KARL SPIELBERGER durchgeführt werden.

3.4.      Mündliche Bestellungen des Käufers sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Käufer bzw. deren Annahme durch KARL SPIELBERGER verbindlich.

3.5.      Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet KARL SPIELBERGER nicht dazu, einen Teil des Vertrages zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu erfüllen.

3.6.      Der Inhalt von Prospekten, Drucksachen, Webseiten usw. ist für KARL SPIELBERGER nicht verbindlich, es sei denn, es wird im Vertrag ausdrücklich darauf Bezug genommen.

3.7.      KARL SPIELBERGER behält sich das Recht vor, Bestellungen oder Vereinbarungen ohne Angabe von Gründen nicht oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass die Bestellung vom Teilnehmer schriftlich bestätigt wird und/oder der Versand per Nachnahme oder nach Vorauszahlung erfolgt.

Klausel 4: Durchführung

4.1.      KARL SPIELBERGER bzw. die von ihr beauftragten Personen führen den Vertrag sorgfältig und gemäß den mit dem Käufer vereinbarten Modalitäten aus und vertreten dabei die Interessen des Käufers nach bestem Wissen und Gewissen.

4.2.      Mitteilungen über die zu erwartende Leistung der von KARL SPIELBERGER zu liefernden Produkte sind völlig unverbindlich und dienen nur der unverbindlichen Information.

4.3       Der Kunde stellt sicher, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den von KARL SPIELBERGER oder dem Hersteller gelieferten Spezifikationen und Anweisungen für die korrekte Anwendung in seinen eigenen Produkten und/oder seiner Organisation oder den Ergebnissen der von KARL SPIELBERGER zu erbringenden Dienstleistungen verwendet werden.

4.4       Falls vereinbart, kann KARL SPIELBERGER die Produkte auf Wunsch des Kunden zu einem zu vereinbarenden Preis installieren oder in Betrieb nehmen.

Klausel 5: Preise

5.1.      Die von KARL SPIELBERGER angegebenen Preise beruhen auf den am Tag des Angebots herrschenden Verhältnissen, wie z.B. Einstandspreise und/oder Einkaufspreise und/oder Händlerpreise, Wechselkurse, Frachtraten, Löhne, Gehälter, staatliche Abgaben, Sozialversicherungskosten, Transportkosten, Materialpreise und dergleichen.

5.2.      Ändern sich in der Zeit zwischen dem Datum des Angebots und dem der Lieferung einer oder mehrere der in Absatz 1 genannten Umstände, ist KARL SPIELBERGER berechtigt, den Preis zu erhöhen, es sei denn, dass eine gesetzliche Bestimmung dem entgegensteht. In diesem Fall werden die zuvor angegebenen Preise sofort ungültig.

5.3. Alle von KARL SPIELBERGER oder im Namen von KARL SPIELBERGER genannten Preise verstehen sich zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer.

5.4.      Die Kosten für die Verpackung, den Transport und die Lieferung an den vom Kunden angegebenen Ort sind nicht im Verkaufspreis enthalten und gehen ganz oder teilweise zu Lasten des Kunden, wie von KARL SPIELBERGER bestimmt; die Lieferung erfolgt ab Werk gemäß den Incoterms, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.5.      Werden staatliche Maßnahmen angekündigt, die zu einer Verteuerung der Selbstkosten von KARL SPIELBERGER führen und die nicht als normales Geschäftsrisiko angesehen werden können, ist KARL SPIELBERGER unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 2 berechtigt, entsprechende Zuschläge auf die Preise laufender Aufträge und/oder Bestellungen zu erheben.

Klausel 6: Zahlung und Sicherheit

6.1       Der Kunde ist verpflichtet, die KARL SPIELBERGER geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Aufschub, Verrechnung oder Abzug von Skonto in der von KARL SPIELBERGER angegebenen Weise zu zahlen.

6.2       Zahlt der Kunde nicht innerhalb der im vorhergehenden Absatz genannten Frist, befindet er sich ohne vorherige Inverzugsetzung in Verzug und schuldet KARL SPIELBERGER Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung.

6.3       Bei Kunden, die keine natürlichen Personen sind und nicht in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens handeln, gehen abweichend von Artikel 6:96 (4) des Bürgerlichen Gesetzbuches alle Inkassokosten zu Lasten des Kunden, wobei der Kunde einen Betrag an außergerichtlichen Inkassokosten in Höhe von 15 % des noch fälligen Betrages schuldet, mindestens jedoch 250 € ohne MwSt., dies alles unter Ausschluss der diesbezüglichen nationalen Vorschriften, wenn der Kunde seinen Wohnsitz außerhalb der Niederlande hat.

6.4       Vom Kunden geleistete Zahlungen werden zunächst zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der am längsten ausstehenden fälligen Rechnungen verwendet, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

6.5       Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann KARL SPIELBERGER bei Abschluss eines Vertrages oder während der Laufzeit eines Vertrages vom Kunden verlangen, dass dieser KARL SPIELBERGER eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der vom Kunden im Rahmen des Vertrages geschuldeten Leistungen leistet.

6.6       Wenn der Kunde die von KARL SPIELBERGER geforderte Sicherheit nicht oder nur unzureichend leistet, hat KARL SPIELBERGER das Recht, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen, auch durch eine außergerichtliche Erklärung gegenüber dem Kunden, unbeschadet seines Rechts, Schadensersatz zu fordern.

6.7       Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei KARL SPIELBERGER eingereicht werden. Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht dazu, seine Zahlung(en) ganz oder teilweise auszusetzen.

Klausel 7: Eigentumsvorbehalt

7.1       Alle von KARL SPIELBERGER gelieferten Produkte bleiben das Eigentum von KARL SPIELBERGER, bis der Kunde alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich Zinsen und Kosten, erfüllt hat.

7.2       Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden sorgfältig zu behandeln, und der Kunde hat keine weiteren Verpflichtungen gegenüber KARL SPIELBERGER in Bezug auf die gelieferten Produkte. Erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger Zusatzkosten ist der Kunde berechtigt, die Produkte in irgendeiner Weise zu belasten, zu verkaufen, zu vermieten, zu liefern oder an Dritte zu übertragen.

7.3       Der Kunde verpflichtet sich, jedem Dritten, der die Produkte belasten will, auf Verlangen von KARL SPIELBERGER zu erklären, dass er dazu nicht berechtigt ist.

7.4       Der Kunde erteilt KARL SPIELBERGER oder einem von ihr benannten Dritten die unbedingte und unwiderrufliche Erlaubnis, in allen Fällen, in denen KARL SPIELBERGER ihre Eigentumsrechte ausüben will, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von KARL SPIELBERGER befindet, und die Produkte dorthin zu bringen.

7.5       Wenn ein Dritter die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfändet oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen will, muss der Kunde KARL SPIELBERGER so schnell wie möglich benachrichtigen.

7.6       Im Falle einer Pfändung, eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses hat der Kunde den Gerichtsvollzieher, den Verwalter oder den Insolvenzverwalter der (Eigentums-)Rechte von KARL SPIELBERGER unverzüglich zu benachrichtigen.

Klausel 8: Lieferung und Risiko

8.1       Die Lieferung der verkauften Produkte erfolgt ab dem Lager oder der Firma von KARL SPIELBERGER und ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Kunden über, unabhängig vom tatsächlichen Lieferort und unabhängig von der Transportperson.

8.2       Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm geliefert werden oder in dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, so lagern die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall schuldet der Kunde KARL SPIELBERGER alle zusätzlichen Kosten, in jedem Fall auch die Lagerkosten.

8.3       Wenn für die von KARL SPIELBERGER verkauften Produkte eine Prüfung durch den Kunden vereinbart wurde und der Kunde die Aufforderung nicht innerhalb von vierzehn Tagen angenommen hat, gelten die verkauften Produkte nach Ablauf dieser Frist als vom Kunden genehmigt und abgenommen.

8.4       Wenn der Kunde bei einer der oben genannten Inspektionen Anmerkungen und/oder Beanstandungen in Bezug auf die verkauften Produkte macht, hat KARL SPIELBERGER 14 Tage Zeit, diese Anmerkungen und/oder Beanstandungen zu beseitigen oder beseitigen zu lassen, bevor die verkauften Produkte vom Kunden endgültig abgelehnt oder zurückgewiesen werden können.

8.5       Beabsichtigte Rücksendungen müssen KARL SPIELBERGER im Voraus mitgeteilt und von KARL SPIELBERGER schriftlich genehmigt werden, bevor der Kunde mit dem Versand fortfahren kann. Verbraucherkunden haben das Recht, im „Fernabsatz“ gekaufte Produkte innerhalb von 14 Tagen auf eigene Kosten zurückzusenden. Speziell für den Kunden bestellte und/oder angefertigte Produkte werden in keinem Fall zurückgenommen.

Klausel 9. Lieferbedingungen

9.1       Die von KARL SPIELBERGER angegebenen Liefertermine sind unverbindlich und informativ. Sie beruht auf den für KARL SPIELBERGER zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umständen und, soweit sie von der Leistung der Lieferanten von KARL SPIELBERGER abhängt, auf den Informationen, die KARL SPIELBERGER von diesen Lieferanten erhalten hat. KARL SPIELBERGER kann nicht verpflichtet werden, die Lieferung innerhalb der Lieferfrist auszuführen, aber KARL SPIELBERGER wird diese nach Möglichkeit einhalten.

9.2       Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Abnehmer ist in einem solchen Fall auch nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist ist derart, dass dem Abnehmer vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann, den betreffenden Teil des Vertrages aufrechtzuerhalten. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen, sofern dies unbedingt erforderlich ist und die oben genannten Bestimmungen eingehalten werden.

9.3       Die KARL SPIELBERGER B.V. ist jederzeit berechtigt, in Teilen zu liefern.

Klausel 10. Transport

10.1     Der Transport der verkauften Produkte erfolgt immer ab Lager oder ab der Firma KARL SPIELBERGER, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

10.2     Alle Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10.3     Alle Risiken jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Transport der verkauften Produkte gehen vollständig auf Rechnung und Risiko des Kunden, so dass KARL SPIELBERGER in keiner Weise verpflichtet ist, den Kunden für Schäden an den verkauften Produkten während des Transports zu entschädigen.

10.4     KARL SPIELBERGER schließt nur dann auf Kosten und zugunsten des Kunden eine Transportversicherung für die verkauften Produkte ab, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Klausel 11. Geistiges Eigentum

11.1     KARL SPIELBERGER behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Die Urheberrechte sowie alle anderen geistigen Eigentumsrechte an den Produkten, der Software, den Lieferungen, der Dokumentation oder anderen Materialien, die dem Kunden von KARL SPIELBERGER in irgendeiner Weise geliefert oder zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei KARL SPIELBERGER oder ihren Lieferanten, und der Kunde erwirbt nur die in diesen Bedingungen ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte.

11.2     Dem Kunden ist bekannt, dass die Produkte und/oder andere Materialien, auf die in Absatz 1 Bezug genommen wird, vertrauliche Informationen, eindeutige Artikelnummern und Geschäftsgeheimnisse von KARL SPIELBERGER oder seinen Lieferanten enthalten können, und der Kunde verpflichtet sich, solche Daten, Produkte und/oder andere Materialien geheim zu halten und sie nicht an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen.

11.3     Es ist dem Kunden nicht gestattet, die auf den Produkten oder ihrer Verpackung angebrachten Markenzeichen oder Hinweise auf Urheberrechte, Marken usw., einschließlich der Hinweise auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der Software, zu entfernen, zu verändern oder zu reproduzieren.

11.4     KARL SPIELBERGER ist es gestattet, technische Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Software zu treffen.

11.5     KARL SPIELBERGER erklärt, dass die Produkte nach bestem Wissen und Gewissen keine in den Niederlanden geltenden geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Im Falle eines Anspruchs Dritter wegen Verletzung solcher Rechte kann KARL SPIELBERGER das betreffende Produkt gegebenenfalls ersetzen oder ändern oder den Vertrag ganz oder teilweise auflösen. Der Kunde ist nur berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn ihm die Aufrechterhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

11.6     Der Kunde ist verpflichtet, KARL SPIELBERGER unverzüglich über Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den Produkten zu informieren.

Klausel 12. Reklamationen und Garantie

12.1     KARL SPIELBERGER gewährt in keinem Fall eine Garantie, die über die Garantie hinausgeht, die sie gegebenenfalls von ihrem Hersteller/Lieferanten erhalten hat. Die von KARL SPIELBERGER dem Kunden gewährte Garantie ist in diesem Fall eine Herstellergarantie. Der Hersteller/Lieferant bleibt in diesem Fall für die Bearbeitung der Reklamation oder die Gewährung der Garantie verantwortlich und es gelten die Garantiebedingungen des Herstellers/Lieferanten KARL SPIELBERGER.

12.2.    Die Garantiezeit beginnt mit dem Rechnungsdatum. Dem Kunden stehen keine anderen Rechte gegen KARL SPIELBERGER zu, als die Erfüllung der Gewährleistungspflichten von KARL SPIELBERGER gegenüber dem Kunden zu verlangen.

12.3.    Erfüllt KARL SPIELBERGER die Gewährleistungsverpflichtung des Herstellers/Lieferanten, so steht es KARL SPIELBERGER frei, nach eigener Wahl die beanstandeten Mängel zu beseitigen oder das Produkt oder Teile davon kostenlos zu ersetzen oder dem Hersteller/Lieferanten die Erfüllung der Gewährleistung zu ermöglichen.

12.4     Der Kunde muss KARL SPIELBERGER innerhalb von 8 Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich über Reklamationen bezüglich der von KARL SPIELBERGER gelieferten Produkte informieren. Die Beschwerde muss klar und so genau wie möglich beschrieben werden.

12.5     Derartige Beanstandungen berechtigen den Kunden nicht dazu, seine Zahlungen ganz oder teilweise auszusetzen.

12.6     Alle Klagerechte erlöschen, wenn:

  • der Kunde oder ein Dritter Änderungen an den gelieferten Waren vornimmt oder vornehmen lässt;
  • die gelieferten Waren nicht in Übereinstimmung mit der mitgelieferten oder anwendbaren (Hersteller-)Anleitung oder dem Benutzerhandbuch verwendet oder behandelt werden oder wurden; unsachgemäß verwendet oder auf andere Weise behandelt werden oder wurden;
  • die gelieferten Waren für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet werden oder wurden;
  • die gelieferten Waren in einer Weise verwendet werden oder wurden, die KARL SPIELBERGER vernünftigerweise nicht erwarten konnte;
  • der Kunde nicht oder nur unzureichend innerhalb einer angemessenen Frist an der Untersuchung der Begründetheit der Beschwerde mitwirkt;
  • die Ware ist nicht von KARL SPIELBERGER verkauft worden;
  • die Reklamationen werden erst nach Ablauf der Garantiezeit eingereicht;
  • nach Ablauf von 1 Jahr nach dem Verkauf oder der Auslieferung des Produkts oder, falls die Garantiefrist anders ist, nach dieser Frist.

12.7     Die Erfüllung der Garantieverpflichtung gilt als einzige und vollständige Entschädigung. Die Garantie ist ausdrücklich auf das verkaufte Produkt beschränkt und erstreckt sich daher nicht auf den Ersatz von Personen- und/oder Sachschäden, unabhängig davon, ob sie Dritten gehören oder nicht.

12.8     Nach einer Reparatur oder einem Austausch gehen die ersetzten Teile in das Eigentum von KARL SPIELBERGER über, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen kann.

12.9     Stellt sich heraus, dass die zur Nachbesserung oder zum Austausch angebotene Ware keine von KARL SPIELBERGER zu vertretenden Mängel aufweist, gehen die dadurch entstehenden Kosten auch während der Garantiezeit zu Lasten des Kunden.

Klausel 13. Versagen, Aussetzung und Auflösung durch KARL SPIELBERGER

13.1     KARL SPIELBERGER haftet nicht für Leistungsstörungen, die nicht auf ein Verschulden von KARL SPIELBERGER zurückzuführen sind oder für die KARL SPIELBERGER nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder der Verkehrssitte kein Verschulden trifft.

  1. 2 Als unverschuldetes Versäumnis (höhere Gewalt) gilt auch Folgendes und ist diesem vertraglich gleichgestellt restriktive behördliche Maßnahmen jeglicher Art, vollständiger oder teilweiser Verzug eines Dritten, von dem Waren oder Dienstleistungen zu beziehen sind, Verzug eines Frachtführers und alle anderen Umstände, die KARL SPIELBERGER vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und auf die sie oder ihr Lieferant keinen Einfluss hat, sowie alle Umstände, aufgrund derer sie den Vertrag nicht oder nicht zu gleichen Bedingungen geschlossen hätte, wenn ihr ein solcher Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen wäre. In allen diesen Fällen ist KARL SPIELBERGER berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten den Vertrag entweder für höchstens 12 Monate auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung oder zur Leistung einer Garantie verpflichtet zu sein, und unbeschadet ihrer weiteren Rechte, alle anderen laufenden Verträge mit der Gegenpartei, soweit sie noch nicht erfüllt sind, unter denselben Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder aufzulösen.

13.3     Neben den im vorigen Absatz genannten Rechten zur Aussetzung und (teilweisen) Kündigung hat KARL SPIELBERGER dieses Recht auch im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs, einer vollständigen oder teilweisen Geschäftsaufgabe, einer Liquidation, einer Übertragung, eines Todesfalls, im Falle eines Konkurses oder wenn die gesetzliche Umschuldungsregelung für natürliche Personen auf den Kunden anwendbar ist oder für anwendbar erklärt wird, sowie im Falle einer Pfändung von Gütern des Kunden vor einem Urteil oder einer Vollstreckung.

  1. 4 Wenn der Kunde eine oder mehrere Verpflichtungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt (einschließlich des Falles, dass er eine Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt leistet), oder wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, dass der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber KARL SPIELBERGER erfüllen wird KARL SPIELBERGER ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten den Vertrag entweder für maximal 12 Monate auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise aufzulösen, ohne für irgendeinen Schaden oder eine Garantie zu haften und unbeschadet aller weiteren Rechte, die ihr zustehen. KARL SPIELBERGER ist auch berechtigt, alle anderen laufenden Verträge mit dem Kunden, soweit sie noch nicht durchgeführt wurden, unter denselben Bedingungen auszusetzen oder ganz oder teilweise aufzulösen.

13.5     Im Falle der Aussetzung oder der vollständigen/teilweisen Auflösung des Vertrags durch KARL SPIELBERGER gemäß den vorstehenden Bestimmungen gilt unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte von KARL SPIELBERGER Folgendes:

  • KARL SPIELBERGER ist berechtigt, die sofortige Bezahlung ihrer gesamten Arbeit bis zum Zeitpunkt der Aussetzung oder (teilweisen) Auflösung zu verlangen;
  • Während der Aussetzung ist KARL SPIELBERGER berechtigt – und nach deren Beendigung auch verpflichtet – zu
  • zwischen der Erfüllung oder der vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrags zu wählen;
  • Die Auflösung oder Teilauflösung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung in diesem Sinne;
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die rückwirkende Auflösung des Vertrags zu verlangen;
  • Alle angemessenen Kosten, die KARL SPIELBERGER bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Klausel 14. Auflösung durch den Kunden

14.1     Wenn der Kunde den Vertrag ganz oder teilweise auflösen möchte, muss er dies schriftlich per Einschreiben tun.

14.2     Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Auflösung durch den Kunden haftet dieser für die sofortige Zahlung aller KARL SPIELBERGER bis dahin entstandenen Kosten sowie eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von mindestens 25 % (in Worten: fünfundzwanzig) des gesamten vereinbarten Verkaufspreises, es sei denn, KARL SPIELBERGER ist in Verzug.

14.3     Unbeschadet der Bestimmungen in Ziffer 2 ist KARL SPIELBERGER berechtigt, bei einem höheren tatsächlichen Schaden Ersatz dieses Schadens zu verlangen.

Klausel 15. Haftung

15.1     KARL SPIELBERGER haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare, materielle oder immaterielle Schäden, die dem Kunden oder einem Dritten im Zusammenhang mit der Nichterfüllung des Vertrages durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Geschäftsleitung vor.

15.2     Wenn KARL SPIELBERGER nach dem vorstehenden Absatz haftbar gemacht werden kann, beschränkt sich diese Haftung von KARL SPIELBERGER auf den unmittelbaren Schaden (ohne Umsatz- und/oder Gewinnausfall) bis zur Höhe der Versicherungssumme, die im Rahmen einer von KARL SPIELBERGER abgeschlossenen Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden kann.

15.3     Wenn der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist oder der Versicherer in keinem Fall zahlt, beschränkt sich die Haftung von KARL SPIELBERGER auf den vorgenannten unmittelbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Preis, den der Kunde für die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen gezahlt hat, ohne Mehrwertsteuer, der die Haftung ausgelöst hat, unbeschadet der Verpflichtungen von KARL SPIELBERGER aus der Produkthaftung.

15.4     Der Kunde stellt KARL SPIELBERGER von allen Schäden und Rechtsansprüchen Dritter frei.

15.5     Der Kunde stellt KARL SPIELBERGER darüber hinaus bedingungslos von allen Ansprüchen aus Produkthaftung frei, wenn und soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.

Klausel 16. Vertraulichkeit

16.1     Der Kunde ist zur Geheimhaltung aller von KARL SPIELBERGER erhaltenen vertraulichen Unterlagen und Informationen verpflichtet, unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000 (in Worten: fünfzig Euro) für jede Zuwiderhandlung, unbeschadet des Rechts von KARL SPIELBERGER, eine vollständige Entschädigung oder Schadensersatz zu fordern.

Klausel 17. Übertragung von Rechten und Pflichten

17.1     KARL SPIELBERGER ist berechtigt, die in einem Vertrag mit dem Kunden beschriebenen Rechte und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Im Falle einer Übertragung der Verpflichtungen von KARL SPIELBERGER wird KARL SPIELBERGER den Kunden nach Möglichkeit im Voraus davon in Kenntnis setzen, und der Kunde hat das Recht, den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zum Zeitpunkt der Übertragung aufzulösen. KARL SPIELBERGER haftet in diesem Zusammenhang nicht für eine Entschädigung.

17.2     Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KARL SPIELBERGER auf einen Dritten zu übertragen.

Klausel 18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

18.1     Auf diese Bedingungen sowie auf alle Angebote, Offerten, Bestellungen, Verträge und sonstigen Verpflichtungen von KARL SPIELBERGER, wie auch immer sie genannt werden, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, und es ist ausschließlich das niederländische Gericht zuständig.

18.2     Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausgeschlossen.

18.3     Alle Streitigkeiten werden durch das zuständige Gericht am Sitz von KARL SPIELBERGER entschieden, sofern nicht eine zwingende Vorschrift entgegensteht, und zwar unbeschadet des Rechts von KARL SPIELBERGER, das nach dem Gesetz zuständige Gericht anzurufen. Wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb der EU oder in Dänemark hat, vereinbaren die Parteien, ihren Streitfall dem Niederländischen Schiedsinstitut gemäß dessen Regeln zu unterbreiten (www.nai-nl.org). Es wird nur ein Schiedsrichter ernannt, und das Verfahren wird in englischer Sprache geführt. Der Ort der Anhörungen ist Amsterdam.

18.4     Das Vorstehende lässt die Möglichkeit für jede Partei unberührt, in dringenden Fällen ein Eilverfahren vor dem zuständigen Gericht in dem Gebiet einzuleiten, in dem die andere Partei ihren Sitz hat.